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Termine 2026

Datum:       Meldeschluss:          Ort:      Richter:      Ausstellungsleiter: Einladung Onlinemeldung: Meldestatistik Online-Katalog
09.05.2026

3.MS 23.04.2026 

Halle 7 -  Ring 22a
10:00 Uhr
Europasieger Dortmund Bianca van den Berg/NL Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
  Online Meldung 
24.05.2026

1. MS 09.05.2026
2. MS 15.05.2026

  Meldeschluß verlängert
bis 17.05.2026

SRA Hamm Erik Voges/NL Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
21.06.2026

1.MS 06.06.2026

2.MS 12.06.2026

SRA Krefeld Michaela Rukopf/D Verena Zittlau
ausstellung@sheltie-ig.de
19.07.2026

1.MS 04.07.2026

2.MS 10.07.2026

SRA Neustadt Victoria Drechsel/D Heide Hobrath
kasse@sheltie-ig.de
09.08.2026 1. MS 25.07.2026
2. MS 31.07.2026
SRA Moers Anita van Bussel-Tersteeg/ NL Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
06.09.2026

1.MS 21.08.2026

2.MS 27.08.2026

SRA Erwitte Rolf Blessing/D Anja Boxberger
zuchtbuch@sheltie-ig.de
28.11.2026 1. MS 14.11.2026
2. MS 20.11.2026
SRA Baunatal
SIG-Sieger
Gabriela Richard-Steinbach/ D Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
23.05.2027   SRA Hamm Angelika Kammerscheid-Lammers (D)

Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de

20.06.2027   Krefeld Iris Bonink-Lammers (NL)

Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de

10.07.2027  

Halbergmoos
CACIB

   
18.07.2027   SRA Neustadt a.d. Weinstraße Dr. Horatiu Mihai Sina Heide Hobrath
kasse@sheltie-ig.de
19.09.2027   SRA Erwitte Dr. Wolfgang Henke (D) Anja Boxberger
zuchtbuch@sheltie-ig.de
5.-7.11.2027   Herbstsieger
Dortmund
  Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de
04.12.2027   SRA Baunatal Regina Blessing (D) Marion Ziesen
ziesen@sheltie-ig.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:

§ 10 Ausstellungsverbot

Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt

a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,

b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,

c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten. Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), muss sofern ein Hund eines der oben aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Weitere Vorgaben sind zu beachten:

Sichtbare gesundheitliche Mängel werden kategorisch ausgeschlossen.

Es ist darauf zu achten, dass Hunde nur einen begrenzten Zeitraum in der Box untergebracht werden dürfen und für genügend Auslauf gesorgt wird.

Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht ist nicht gestattet.

Hunde dürfen nicht im Auto gelassen werden.

Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Shetland Sheepdog Interessengemeinschaft e.V. führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung Kontollen aller gemeledeten Hunde durch.